Thursday, February 15, 2007

3. Ansichten eines Österreichischen Scheidungsvaters

Ansichten eines Scheidungsvaters

Der Skandal von Linz lenkt den Blick auf ein Grundproblem der Rechtsprechung

Österreich - derStandard.at|Meinung|Kommentare der anderen: 13. Februar 2007 - 23:18


Von Edgar Pree

Zu Recht fragen sich viele Leser der aktuellen Berichte über die "Kindergeiseln von Linz" "wie kann ein Vater es zulassen, dass seine Kinder jahrelang von der Mutter an einem normalen Leben gehindert werden?"

Wer selbst in der Rolle des Scheidungsvaters war bzw. ist, kennt die Antwort. Ich habe im Zuge meiner Aktivitäten für die "Aktion Recht des Kindes auf beide Eltern" hunderte solcher Väter beraten.

Unermessliches Leid entsteht dadurch, dass viele Mütter es "als ihr gutes Recht" empfinden, den Vater auszugrenzen. Und dieses Recht haben sie mehr oder weniger tatsächlich. Dieses Leid betrifft natürlich auch das weibliche soziale Umfeld der betroffenen Väter. Umso merkwürdiger der heftige Widerstand von Feministinnen, in diesem Bereich für etwas menschliche Ausgewogenheit zu sorgen.

Vordefiniertes Wohl

Als Jurist war ich anfangs irregeführt durch den Begriff des "Kindeswohls", das angeblich alles überstrahle. Ich begriff erst spät, aber doch , dass "Kindeswohl" bereits vordefiniert ist durch die Grundidee, dass das Kind von der "Alleinerzieherin" erzogen werden soll und der Vater bestenfalls eine besuchende Randfigur darstellt.

Das ist das Grundprinzip, das jedenfalls bis zur Reform 2000 galt. Auch heute noch gilt es trotz der wenigstens symbolisch ermöglichten "gemeinsamen Obsorge", wenn die Mutter aus beliebigen Gründen darauf besteht, die alleinige Obsorge zu beantragen. Im Normalfall des Vaters, der den ganzen Tag arbeiten und für die Kinder Geld verdienen muss, bekommt auch heute noch die Mutter sozusagen "ungeschaut" die alleinige Obsorge.

An dieser Stelle ein Argument der Entlastung für die Behörden. Dieses gesetzliche Grundprinzip verlangt ja geradezu nach einseitiger Unterstützung der Mutter und nach dem Ignorieren oder gar Verdrängen des Vaters. Den Gedanken, dass das künstliche Herbeiführen eines Halbwaisenschicksals auch Kindeswohlgefährdung darstellt, haben unser Gesetzgeber und unsere Gerichte noch nicht entwickelt. Und die Behörden sind halt zum Exekutieren von Gesetzen da. Erst nach umfassender Erfahrung im Rahmen der "Aktion Recht des Kindes auf beide Eltern" erkannte ich, was auf Basis des Grundprinzips der "alleinigen Obsorge" für die Rolle des ausgegrenzten Vaters gilt. Selbst im eindeutigsten Fall werden Gericht und Jugendamt dem Vater nicht helfen, gegen den Willen der Mutter Kontakt zu den eigenen Kindern aufrecht zu erhalten.

Systemfehler

Es liegt am System und am Gesetz, dass der Vater wie ein Fremder behandelt wird. Nur die "Alleinerzieherin" gilt als Elternteil. Der Vater hat keinen anderen Status als die Nachbarn oder andere Fremde. Schule, Kindergarten, Arzt und Spital dürfen ihm gar keine Auskunft geben! Wenn die Alleinerzieherin Familientherapie, Mediation und andere friedliche Einigungsmöglichkeiten verweigert, bleibt nur der Weg zu Gericht.

In letzter Konsequenz gilt sogar das "Salomonische Prinzip" in umgedrehter Weise: Man entzieht einem untadeligen Vater das Besuchsrecht, wenn die Mutter dies ablehnt und auch sonst jegliche friedliche Konfliktlösung verweigert. Eine ganz üble Rolle spielen da manche Rechtsanwälte als Streitförderer. Wo bleibt in solchen Familienkonflikten eigentlich die Anwaltsethik? Ein Vater, der angesichts der Aussichtslosigkeit auf gerichtliche Schritte verzichtet, bekommt den Vorwurf, er hätte sich nicht gekümmert. Ein Vater, der sich angesichts der Kontaktverweigerung durch die Mutter trotzdem an das Gericht wendet, bekommt von Jugendämtern und psychologischen Gutachtern den Vorwurf, er "kämpfe".

Geringwertiges Besuchsrecht

In den Augen der Kinder steht er wie einer da, der ihre Mutter vors Gericht gezerrt hat. Die Gerichte verschleppen Maßnahmen zum Schutz des vom Gesetz so geringwertig definierten "Besuchsrechts" buchstäblich jahrelang. Im "Normalfall" einer treu sorgenden "alleinerziehenden" Mutter sowieso.

Leider wacht die Politik nur gelegentlich auf, wenn einmal ein solches Kind verhungert oder ähnlich Krasses passiert. Das ganz "normale", von Alleinerzieherinnen herbeigeführte Halbwaisenschicksal tausender Kinder wird nicht thematisiert.

Aber vielleicht gibt es diesmal Hoffnung: Immerhin hat die SP-Justizministerin im ORF-Interview das Problem des verhinderten Besuchsrechts anerkannt und die "gemeinsame Obsorge" als anstrebenswert bezeichnet. (DER STANDARD, Printausgabe, 14.2.2007)


Zum Autor
Edgar Pree ist Jurist in Linz und seit vielen Jahren Obmann der "Aktion Recht der Kinder auf beide Eltern"

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